Arbowet en veiligheidsschoenen: wat is verplicht?

Arbeitsschutzgesetz und Sicherheitsschuhe: Was ist vorgeschrieben?

Das niederländische Arbeitsschutzgesetz (Arbowet) bezüglich Sicherheitsschuhen ist für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein wichtiges, aber mitunter unklares Thema. Kurz gesagt: Ja, das niederländische Arbeitsschutzgesetz kann das Tragen von Sicherheitsschuhen vorschreiben. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt jedoch ganz von den Risiken am Arbeitsplatz ab. Besteht die Gefahr von Fußverletzungen durch herabfallende Gegenstände, scharfe Materialien, Chemikalien oder Fahrzeuge, sind Sicherheitsschuhe kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit.

In diesem Blog erklären wir Schritt für Schritt, was das Arbeitsschutzgesetz besagt, wann Sicherheitsschuhe vorgeschrieben sind und wer wofür verantwortlich ist.

Was sagt das Arbeitsschutzgesetz über Sicherheitsschuhe aus?

Arbeitsschuhe Die Gesetzgebung zur Sicherheitsbekleidung ist im niederländischen Arbeitsbedingungengesetz (Arbowet) verankert und im Arbeitsbedingungendekret (Arbobesluit) weiter ausgeführt. Dieses Dekret schreibt vor, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen. Können Risiken nicht ausreichend durch technische oder organisatorische Maßnahmen gemindert werden, muss persönliche Schutzausrüstung (PSA) verwendet werden.

Fußschutz, wie z. B. Sicherheitsschuhe, ist ausdrücklich in dieser persönlichen Schutzausrüstung (PSA) enthalten. Das Gesetz schreibt nicht explizit vor, welche Sicherheitsschuhe getragen werden müssen, verlangt aber, dass sie den jeweiligen Risiken angemessen sind. Achten Sie auf Schuhe mit Zehenschutzkappe, durchtrittsicherer Sohle, rutschfester Oberfläche oder Chemikalienschutz.

Weitere Hintergrundinformationen hierzu finden Sie auf dem Arboportaal über die Gesetzgebung zu persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Fußschutz:

Wann sind Sicherheitsschuhe am Arbeitsplatz Pflicht?

Sicherheitsschuhe müssen immer dann getragen werden, wenn ein tatsächliches Risiko für Fußverletzungen besteht. Dies wird durch die Risikoanalyse und -bewertung (RI&E) ermittelt. Im Rahmen der RI&E beurteilt der Arbeitgeber alle Gefahren am Arbeitsplatz und legt die notwendigen Maßnahmen fest.

Typische Arbeitssituationen, in denen Sicherheitsschuhe fast immer Pflicht sind:

  • Bau- und Infrastrukturprojekte (herabfallende Materialien, Nägel, schwere Lasten)
  • Logistik und Lager (Gabelstapler, Paletten, Rollcontainer)
  • Industrie und Produktion (Maschinen, scharfe Teile)
  • Agrarsektor (schwere Gegenstände, Feuchtigkeit, Tiere)
  • Technischer Service und Wartung

Wenn die RI&E zeigt, dass normales Schuhwerk keinen ausreichenden Schutz bietet, sind Sicherheitsschuhe gemäß dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.

Wer ist für Sicherheitsschuhe verantwortlich: Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

Die Frage, wann Sicherheitsschuhe getragen werden sollten, beginnt immer beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für:

  • Durchführung der RI&E
  • Feststellung, welche Sicherheitsschuhe benötigt werden
  • Bereitstellung der korrekten persönlichen Schutzausrüstung
  • Anleitung und Aufsicht zur korrekten Verwendung

Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die Sicherheitsschuhe tatsächlich zu tragen und sie gemäß den Anweisungen zu verwenden. Das Nichttragen der vorgeschriebenen Sicherheitsschuhe kann als Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen gewertet werden.

Sollte ein Arbeitgeber die Kosten für Sicherheitsschuhe erstatten?

Ja, gemäß dem Arbeitsgesetz dürfen für die persönliche Schutzausrüstung (PSA) keine Kosten für den Arbeitnehmer entstehen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Kosten für Sicherheitsschuhe stellen oder erstatten muss. Dies gilt auch für Ersatz, wenn die Schuhe abgenutzt sind oder ihre Schutzwirkung verlieren.

Manchmal stößt man in Richtlinien oder Verträgen auf den Begriff „Arbo-Schuhe“, aber rechtlich gesehen fällt dies unter die obligatorische PSA.

Ausnahmen und Befreiungen: Wann besteht keine Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen?

Es gibt Situationen, in denen eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen möglich ist. Zum Beispiel:

  • In Büroumgebungen ohne physische Risiken
  • In klar definierten PSA-freien Zonen
  • Für vorübergehende Arbeiten ohne relevantes Fußrisiko

Wichtig: Diese Ausnahmen müssen in der Risikobewertung stets begründet werden. Ohne Begründung gilt keine Ausnahme, auch nicht, wenn sie „nur für einen kurzen Zeitraum“ gilt.

Was ist persönliche Schutzausrüstung (PSA) und wie fallen Sicherheitsschuhe in diese Kategorie?

Persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst alle Ausrüstungsgegenstände, die einen Arbeiter vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken schützen. Dazu gehören Helme , Handschuhe , Gehörschutz und Sicherheitsschuhe.

Sicherheitsschuhe fallen je nach Gefährdung unter die PSA-Kategorie II oder III. Sie müssen europäischen Normen (wie z. B. EN ISO 20345 ) entsprechen und für die jeweilige Tätigkeit geeignet sein. Das niederländische Arbeitsgesetz (Arbowet) legt folgende Anforderungen fest:

  • Qualität und Zertifizierung
  • Richtige Größe und Passform
  • Wartung und Austausch
  • Anleitung für den Benutzer

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