Berufskleidung kann einen erheblichen Kostenfaktor in Ihrem Unternehmen darstellen. Insbesondere bei einer größeren Belegschaft können die Kosten erheblich steigen. Wir werden regelmäßig gefragt, ob Berufskleidung steuerlich absetzbar ist. Um diese Frage zu klären, erläutern wir in diesem Artikel die steuerliche Absetzbarkeit von Berufs- und Firmenkleidung.
Was gilt als Arbeitskleidung?
Um zu verhindern, dass alles als Arbeitskleidung eingestuft wird, hat die Steuerbehörde eine Reihe von Bedingungen aufgestellt, die erfüllt werden müssen Arbeitskleidung müssen eingehalten werden.
Kleidung ist Arbeitskleidung, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Die Kleidung ist (fast) nur zum Tragen während der Arbeit geeignet, wie zum Beispiel ein Laborkittel oder ein Laborkittel .
- Die Kleidung enthält ein oder mehrere deutlich sichtbare Imagemerkmale des Arbeitgebers, beispielsweise ein Firmenlogo. Zusammen haben diese eine Fläche von mindestens 70 cm² pro Kleidungsstück. Diese Fläche berechnen Sie mit einem gedachten Rechteck um die äußersten Punkte des Logos.
- Die Arbeitskleidung wird nachweislich am Arbeitsplatz zurückgelassen.
- Die Arbeitskleidung ist eine Uniform bzw. Overall. Trägt eine Gruppe von Mitarbeitern die gleiche Kleidung, die auch außerhalb des Arbeitsumfelds mit einem Unternehmen oder Beruf verbunden ist, dann handelt es sich um eine Uniform. Beispielsweise die Arbeitskleidung von Polizisten, Militärangehörigen und Stewardessen. Die schwarze Hose eines Fahrers mit einem blauen Blazer ist daher keine Uniform. Ist ein Kleidungsstück Teil einer Uniform, dann ist dieses Kleidungsstück auch Arbeitskleidung. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses separate Kleidungsstück als Uniform anerkannt ist oder nicht und ob es außerhalb der Arbeit getragen werden kann.
- Sie erstatten, stellen oder geben die Kleidung frei, da das Arbeitsschutzgesetz dies vorschreibt, ebenso wie Sicherheitsschuhe. Es gelten folgende Bedingungen:
- Sie verfügen über einen Arbeitsschutzplan
- Die Arbeitskleidung ist gemäß Arbeitsschutzplan erforderlich.
- Die Arbeitskleidung wird überwiegend während der Arbeitszeit getragen.
- Der Arbeitnehmer muss keinen Eigenanteil leisten.
Quelle: Steuerbehörden
Abzugsfähigkeit 
Doch in welchem Umfang ist die Kleidung tatsächlich absetzbar? Wenn Sie gemäß den oben genannten Bedingungen festgestellt haben, dass die Firmenkleidung unter die Kategorie Arbeitskleidung fällt, können Sie die „gesamten Kosten“ davon von Ihrem steuerpflichtigen Gewinn abziehen. Das bedeutet, dass der Teil des Gewinns, auf den Sie Steuern zahlen müssen, sinkt und Ihnen nach Abzug der Gewinnsteuer mehr Geld übrig bleibt.
Wenn Sie die Arbeitskleidung steuerfrei zur Verfügung stellen dürfen, können Sie auch die Reinigungskosten versteuert erstatten. Die Erstattung dieser Reinigungskosten an Ihren Arbeitnehmer fällt unter die Erstattung von Zwischenkosten.
Hinweis
Andere beruflich benötigte Kleidung, wie beispielsweise ein Anzug oder eine elegante Hose, fällt leider nicht unter die absetzbare Arbeitskleidung. Seit 2001 gibt es jedoch eine Gesetzesänderung, und solche Kleidung ist vollständig steuerfrei.
Bestickung oder Bedruckung Ihrer Firmenkleidung
Funktionelle Arbeitskleidung mit Ihrem gestickten oder bedruckten Logo verleiht ein professionelles Aussehen, ist wiedererkennbar, repräsentativ und trägt zu Ihrer Corporate Identity bei. Wie bereits erwähnt, ist Arbeitskleidung mit einem deutlich sichtbaren Bildelement (oder Firmenlogo) steuerlich absetzbar, sofern diese Bildelemente zusammen eine Fläche von mindestens 70 cm² pro Kleidungsstück haben. Unishore Workwear verfügt über langjährige Erfahrung im Besticken und Bedrucken von Arbeitskleidung. Möchten Sie mehr erfahren? Kontakt Kontaktieren Sie uns oder stellen Sie eine Frage Zitat An.
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Häufig gestellte Fragen
Wann ist Berufskleidung steuerlich absetzbar?
Arbeitskleidung ist steuerlich absetzbar, sofern sie ausschließlich während der Arbeit getragen wird und nicht für den privaten Gebrauch geeignet ist. Dies gilt beispielsweise für Overalls, Sicherheitskleidung oder Kleidung mit einem deutlich sichtbaren Logo von mindestens 70 cm². Die Absetzbarkeit erlischt, wenn die Kleidung auch außerhalb der Arbeitszeit ohne sichtbares Merkmal getragen werden kann. Die Kosten müssen zudem betriebswirtschaftlich begründet und nachweislich im Unternehmen genutzt werden. Sorgen Sie daher für eine gute Verwaltung und übersichtliche Rechnungen.
Ist die Anbringung eines Logos auf der Arbeitskleidung Pflicht?
Die Anbringung eines Logos auf Arbeitskleidung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber wichtig, wenn Sie die Kleidung steuerlich absetzen möchten. Das Finanzamt schreibt vor, dass die Kleidung ein deutlich sichtbares und dauerhaft angebrachtes Firmenlogo von mindestens 70 cm² aufweisen muss. Dies zeigt, dass die Kleidung für die Arbeit bestimmt ist und nicht privat getragen werden darf. Ohne Logo ist die Kleidung nur dann steuerlich absetzbar, wenn es sich um spezielle Arbeitskleidung wie Uniformen oder Schutzkleidung handelt. Ein deutlich sichtbares Logo erleichtert daher die steuerliche Begründung.
Ist persönliche Schutzausrüstung (PSA) steuerlich absetzbar?
Ja, persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist vollständig steuerlich absetzbar, sofern sie für die Arbeit erforderlich ist. Denken Sie an Helme, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe und Schutzbrillen. Die Kosten dafür können als Betriebsausgaben verbucht werden, sofern Sie nachweisen können, dass sie ausschließlich für den Geschäftsbetrieb genutzt werden. PSA, die Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, ist zudem von der Lohnsteuer befreit. Wichtig ist, dass die Ausrüstung den gesetzlichen Anforderungen an Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit entspricht.
Muss ich die Kosten für Berufskleidung gesondert verwalten?
Ja, es ist sinnvoll, die Kosten für Arbeitskleidung in Ihrer Buchhaltung separat auszuweisen. So können Sie leicht nachweisen, dass es sich um Betriebsausgaben handelt, insbesondere wenn Sie diese Kosten steuerlich geltend machen möchten. Außerdem ist dies im Falle einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt eindeutig. Geben Sie deutlich an, ob die Kleidung ein Firmenlogo trägt und ob sie ausschließlich beruflich getragen wird. So vermeiden Sie Diskussionen über die private Nutzung.
